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Prozess wegen fremdenfeindlichem Übergriff

Datum: 26.06.2020

Kurzbeschreibung: Prozess wegen fremdenfeindlichem Übergriff vom 11.07.2019
Eschholzstraße Freiburg

Am Abend des 11.07.2019 kam es in der Eschholzstraße in Freiburg zu einem offen fremdenfeindlichen Übergriff auf einen türkischstämmigen Mann. Beteiligt daran waren 2 Männer im Alter von 35 bzw. 40 Jahren. Der 35-jährige Mann versetzte seinem Opfer mit der rechten Faust vier Schläge in das Gesicht und einen Schlag auf den Hinterkopf. Der 40-jährige, der währenddessen unmittelbar dahinterstand und das Geschehen mit seinem Mobiltelefon filmte, bestärkte diesen dabei bewusst und deutlich hörbar verbal.

Am 20.01.2020 wurde der 35-jährige Mann durch das Schöffengericht Freiburg u.a. wegen des genannten Vorfalls in der Eschholzstraße zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Die Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt, das Urteil ist rechtskräftig.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten 40-jährigen war am 20.01.2020 abgetrennt worden, weil eine Begutachtung des Angeklagten mit Blick auf eine mögliche Unterbringung in einer Entziehungsanstalt erforderlich geworden war.

Die am 04.06.2020 neu begonnene Verhandlung gegen den 40-jährigen Mann wurde am 25.06.2020 durch Urteil des Schöffengerichts abgeschlossen. Wegen des Vorfalls am 11.07.2019 wurde der Angeklagte unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen anderweitigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 2 Monaten verurteilt. Darüber hinaus wurde der Angeklagte wegen des Verwendens von verfassungsfeindlichen Symbolen und Beleidigung unter Einbeziehung einer bereits rechtskräftigen anderweitigen Verurteilung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Der Angeklagte soll in sozialen Medien ein Foto von sich gepostet haben, auf dem auf seinem rechten Handrücken eine Tätowierung der sog. „Schwarzen Sonne“ mit einem stilisierten SS-Totenkopf zu erkennen war. Darüber hinaus habe er in einem Zug in Richtung Müllheim einen Mann, den er dem vermeintlich anderen politischen Lager zurechnete, beleidigt. Schließlich wurde der Angeklagte wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidung und Sachbeschädigung zu einer weiteren Freiheitsstrafe von 10 Monaten verurteilt. Der Angeklagte habe auf der Stadtbahnbrücke Freiburg eine auf der gegenüberliegenden Seite der Straßenbahnhaltestelle stehende Frau gesehen, die er aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes der „linken Szene“ zugeordnet habe. Er habe diese zunächst beleidigt und sodann eine Bierflasche nach ihr geworfen. Die Flasche habe die Frau nur knapp verfehlt und sei an der dahinter befindlichen linken Glasscheibe des Haltestellenhäuschens zerschellt, die darauf zu Bruch gegangen sei.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt hat das Gericht nicht angeordnet. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Rukopf
Richter am Amtsgericht (w.a.R.)
Pressesprecher

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