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Hochsaison für Freiburger Familiengericht

Datum: 20.08.2014

Kurzbeschreibung: Umgangsregelungen über die Sommerferien

Während sich die meisten Kinder in Freiburg und Umgebung über die Sommerferien freuen und schöne Ferienerlebnisse vor sich haben, gibt es für einige von ihnen die belastende Situation, dass sich ihre Eltern vor dem Familiengericht darüber streiten, ob sie nun mit der Mutter oder mit dem Vater in den Ferien verreisen dürfen, ob überhaupt und für wie lange. Die Sommerzeit ist alljährlich besonders arbeitsintensiv für die Familienabteilung des Amtsgerichts Freiburg, da nicht selten unmittelbar vor Beginn der Ferienzeit Umgangsanträge eingereicht oder Sorgerechtsanträge gestellt werden, über die noch verhandelt werden muss.

In das Sorgerecht eingegriffen werden musste beispielsweise in einem Fall, in dem der Vater seine Unterschrift verweigerte für die Ausstellung eines Personalausweises für seinen Sohn und damit dessen zweiwöchige Ferienfreizeit in der Schweiz zu platzen drohte. In einem anderen Fall hatte der tunesische Vater keine notariell beurkundete Erklärung abgegeben, dass die Kinder zusammen mit der Mutter nach dem Ferienaufenthalt bei der Verwandtschaft in Tunesien wieder das Land verlassen und nach Deutschland zurückkehren dürfen. Ohne diese notariell beurkundete Erklärung lassen die tunesischen Behörden die Kinder nicht aus Tunesien ausreisen. Hier wurde der Mutter vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihre Kinder übertragen.

Die Sommerferien werden häufig auch von einem Elternteil dazu genutzt, einen Ortswechsel zusammen mit den Kindern herbeizuführen, wenn dies aufgrund einer neuen Arbeitsstelle oder sonst aus persönlichen Gründen geboten erscheint. Auch in diesen Fällen wird ganz dringend noch ein gerichtlicher Beschluss benötigt, wenn der andere Elternteil nicht wünscht, dass die Kinder wegziehen oder eine neue Schule besuchen. Dann muss das Familiengericht abwägen, bei welchem Elternteil das Kind nach Kindeswohlgesichtspunkten besser aufgehoben ist.

Das Familiengericht in Freiburg ist das größte in Baden-Württemberg mit den höchsten Verfahrenseingängen. Aktuell sind 12 Familienrichterinnen und Familienrichter tätig. Die Mehrzahl der von ihnen zu bearbeitenden Verfahren betreffen Ehescheidungen und Umgangs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten. Sehr häufig sind von den Richterinnen und Richtern aber auch Unterhaltsfälle oder güterrechtliche Streitigkeiten zu regeln. Seit September 2009 sind die Familiengerichte generell zuständig für alle Gewaltschutzsachen, so dass sich in Gewaltschutzverfahren auch Nachbarn oder Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor dem Familienrichter wiederfinden.

Das Familiengericht des Amtsgerichts Freiburg ist außer seinem eigenen Bezirk für diejenigen der Amtsgerichte Breisach, Müllheim, Staufen und Titisee-Neustadt zuständig. Im Jahr 2013 gingen insgesamt 3.329 neue Verfahren beim Familiengericht Freiburg ein und es wurden 3.525 Verfahren von den Richterinnen und Richtern erledigt.

Dr. Linde-Rudolf

Vizepräsidentin



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