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Studentenpraktikum

Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten

Hinweis: Bewerbungen (bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu richten.

Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Amtsgericht Freiburg

Das Amtsgericht Freiburg bietet regelmäßig Praktika für Studierende der Rechtswissenschaft in Form von Gruppenausbildungen an, welche jeweils in den Semesterferien im Frühjahr und Sommer ausgerichtet werden. Über einen Zeitraum von vier Wochen wird dabei ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm angeboten. Für die Teilnahme an der Gruppenausbildung sind grundlegende Kenntnisse im materiellen Zivil- und Strafrecht und den dazugehörigen Prozessordnungen sinnvoll, weshalb eine Teilnahme erst ab dem 3. bzw. 4. Semester empfohlen wird.
Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika nicht geeignet. 

Es findet kein Frühjahrspraktikum 2026 beim Amtsgericht Freiburg statt.

Der Zeitraum  für das nächste Gruppenpraktikum (voraussichtlich im 3. und 4. Quartal 2026) wird in den nächsten Wochen festgelegt und veröffentlicht werden.

Bewerbungen werden nach der Veröffentlichung des neuen Zeitraums angenommen.

Anmeldungen sind nur noch über das Online-Anmeldeformular https://seiamstaat.de/gruppenpraktika möglich. 


Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. 

Weitere Einzelheiten werden vom Justizministerium Baden-Württemberg durch entsprechenden Aushang bei den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten bekanntgegeben und im Internet unter https://seiamstaat.de/gruppenpraktika



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