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Bürgerservice Vereinsregister
Für allgemeine Auskünfte zur Vereinsgründung und sonstigen allgemeinen Fragen in Vereinsregistersachen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Unsere telefonische Auskunftsstelle erreichen Sie
unter der Telefonnummer 0761 / 205 - 1900
zu folgenden Sprechzeiten: Montag bis Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Per E-Mail erreichen Sie uns unter folgender Adresse: register@agfreiburg.justiz.bwl.de
Bitte beachten Sie außerdem die Informationsbroschüren der Justiz-Ministerien des Bundes und des
Landes Baden-Württemberg;
die Broschüre des Justizministeriums Baden Württemberg: "Wegweiser zum Vereinsrecht" können Sie hier
herunterladen oder über das Justizministerium kostenfrei
bestellen.
weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte auch den Merkblättern und Formularen, die Ihnen ebenfalls
auf dieser Homepage zur Verfügung gestellt werden.
Die Einreichung einer Anmeldung zu bereits eingetragenen Vereinen per einfacher E-Mail oder über Mein Justizpostfach ist nicht
zulässig.
Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Dokumenten bei der Justiz finden Sie auf dem eJustice Portal BW.
Für Fragen zu bereits eingetragenen Vereinen, wenden Sie sich bitte an die nach der Geschäftsverteilung jeweils zuständige sachbearbeitende Rechspflegerin oder
den sachbearbeitenden Rechtspfleger; die Bearbeiterin bzw. den Bearbeiter diesen erfragen Sie bitte über die Infothek des
Registergerichts oder die Telefonzentrale des Amtsgerichts Freiburg i. Br.
Abhängig von deren jeweiligem Arbeitszeitmodell stehen Ihnen die sachbearbeitenden Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nach
Vereinbarung auch außerhalb der vorgenannten Sprechzeiten zur Verfügung.
Zu amtlichen Registerausdrucken eingetragener Vereine beachten Sie bitte diese Hinweise.
Nicht-amtliche Registerausdrucke können Sie kostenfrei im Gemeinsamen Registerportal der Länder abrufen.
