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Herzlich willkommen auf der Internetseite des
Amtsgerichts Freiburg



Gebäude Amtsgericht Freiburg-Holzmarkt 2

Anschrift Haupthaus: Kontakt:
Amtsgericht Freiburg Telefon: 0761 205 - 0
Kaiser-Joseph-Straße 257a Fax: 0761 205 - 1800

79098 Freiburg

Mail: poststelle@agfreiburg.justiz.bwl.de

Der Haupteingang befindet sich im Innenhof.
Diesen erreichen Sie durch das Hoftor an der Kaiser-Joseph-Straße 257
direkt neben der Straßenbahnhaltestelle.


Außenstellen:
Wallstraße 10 Bismarckallee 2 Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg 79098 Freiburg 79098 Freiburg
Betreuungsgericht Registergericht Nachlassgericht
Zwangsversteigerungsabteilung Ausbildungszentrum
Insolvenzgericht



Bankverbindung:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Baden-Württembergische Bank
IBAN: DE82 6005 0101 7469 5345 05
BIC: SOLADEST600
 
Bei Überweisungen geben Sie bitte das Aktenzeichen des Verfahrens beim AG Freiburg und das auf der Rechnung aufgedruckte Kassenzeichen auf. 
Wenn Ihnen kein Kassenzeichen mitgeteilt wurde, verwenden Sie bitte das Kassenzeichen Nr. 9880723000014.
Kassenzeichen bei Überweisung einer Sicherheitsleistung für Versteigerungstermin: siehe ZVG-Kalender

Wichtige Hinweise
zur elektronischen Einreichung von Anträgen, Rechtsmitteln und sonstigen Erklärungen:
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Derartige Prozesserklärungen müssen auf dem Postweg oder per Fax übermittelt werden; außerdem können Prozesserklärungen auf der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts schriftlich aufgenommen werden; in familiengerichtlichen Verfahren besteht außerdem häufig Anwaltszwang. 

Im Übrigen können Prozesserklärungen auch als elektronisches Dokument abgegeben werden. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Ein kostenloses elektronisches Postfach kann jeder Bürger unter https://mein-justizpostfach.bund.de/ einrichten. 

Für Rechtsanwälte, Notare, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse besteht nach den Vorschriften der § 130d ZPO, § 14b FamFG und § 32d StPO eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs.

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