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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Für die Fertigung von Legalisationen (Beglaubigungen) deutscher Urkunden zum Gebrauch im Ausland wenden Sie sich bitte an das "Landgericht Freiburg".
Weitere
Zuständigkeiten für die Erteilung von Apostillen und
Legalisationen:
Regierungspräsidium Freiburg,
Schwendistraße 12, 79102 Freiburg
Tel. 07 61 / 208-2028 (für Urkunden der Städte und Gemeinden)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport,
Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart,
Tel. 07 11 / 2 79-25 69 (für Urkunden der Regierungspräsidien, Abteilung Schule und Bildung, früher Oberschulamt)
Oberfinananzdirektion Karlsruhe
Präsidialbüro
Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe
Tel. 07 21 / 926-2433 (für Urkunden der
Finanzämter)
