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Geschäftsverteilung

Die Verteilung der Geschäfte, d.h. der neu eingehenden Klagen, Anklagen, Beschwerden und sonstigen Sachen auf die einzelnen Richter beim Amtsgericht wird jährlich durch das Präsidium des Amtsgerichts im Geschäftsverteilungsplan beschlossen (Rechtsgrundlage: § 21 e Gerichtsverfassungsgesetz). Damit wird dem Grundsatz des gesetzlichen Richters Rechnung getragen: "Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden" (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz,  § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser Grundsatz verlangt auch, dass die Kriterien, nach denen die Fälle auf die einzelnen Richter verteilt werden, im Voraus und nach allgemeinen Gesichtspunkten bestimmt sind.

Deshalb beschließt das Präsidium im Geschäftsverteilungsplan, mit welchen Richtern und Arbeitskraftanteilen die Abteilungen personell besetzt sind und für welche Fälle die Richter zuständig sein sollen. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Folgend können Sie die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts Freiburg einsehen

  Geschäftsverteilung Richter 2024 (PDF)

  Geschäftsverteilung Rechtspfleger, Serviceeinheiten 2024 (PDF)

AGFRGvpGerichtsvollzieher  Geschäftsverteilung Gerichtsvollzieher 2024 (PDF)

HINWEIS: Die obigen Geschäftsverteilungspläne geben den Stand zum
01.01.2024 wieder. Änderungen im Verlaufe des Geschäftsjahres sind nicht enthalten!

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