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Grundbuchämter
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamtsreform wurde die Führung der Grundbücher in Baden-Württemberg bis zum 1. Januar 2018
schrittweise auf 13 Amtsgerichte übertragen.
Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Mannheim, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Der Standort Mannheim folgte 2014.
Im württembergischen Landesteil wurden die zentralen Grundbuchämter bei den Amtsgerichten Böblingen, Heilbronn, Ravensburg, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, Ulm und Waiblingen schrittweise ab 2015 eröffnet.
Eine Bezirkskarte für die dreizehn grundbuchführenden Amtsgerichte können Sie hier abrufen.
Das zuständige Grundbuchamt finden Sie im Orts-/Gerichtsverzeichnis des Justizportals des Bundes und der Länder unter https://www.justizadressen.nrw.de/de/Justiz.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.
Amtsgericht Emmendingen - Grundbuchamt
Hausanschrift:
Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen
Telefon: 07641 / 96587-600 (Zentrale)
Fax: 07641 / 96587-603 (Grundbuchamt)
e-Mail: poststelle@gbaemmendingen.justiz.bwl.de
Beschreibung:
Die Aufgabe des Grundbuchamtes ist die Führung des Grundbuchs.
Es ist zuständig für sämtliche Eintragungen in das Grundbuch, wie insbesondere:
- Eigentumsumschreibungen
- Grundschulden
- Hypotheken
- Grunddienstbarkeiten
- Vormerkungen
Der Bürger kann, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt, Einsicht in das Grundbuch nehmen. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.