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Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt (Registergericht).
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Weitere Zuständigkeit
Das Amtsgericht Freiburg ist Zentrale Behörde für das Haager Zustellungsübereinkommen vom 15. November 1965 und das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen vom 18. März 1970 für Baden-Württemberg.
Das Amtsgericht Freiburg ist Zentralstelle für die Europäische Zustellungsverordnung Nr. 1393/2007 vom 13. November 2007 und die Europäische Beweisaufnahmeverordnung Nr. 1206/2001 vom 28. Mai 2001 für Baden-Württemberg.
