Suchfunktion

Geschichte


Ein Gericht mit der Bezeichnung Amtsgericht gibt es in Freiburg seit deren Einführung im Jahre 1857. Die Verordnung des Großherzogtums Baden vom 18.07.1857 bestimmte:

“Die Rechtspflege der Ämter wird vom 01.09.1857 an von selbständigen Amtsgerichten ausgeführt“.

Die bis dahin bestehenden angesprochenen Ämter waren Behörden, in denen ohne strikte Teilung der Gewalten auf unterer Ebene Recht gesprochen und Verwaltungstätigkeit ausgeübt wurde. Freiburg erhielt zunächst ein Stadt- und ein Landamtsgericht, die im Jahre 1864 anlässlich der großen badischen Justizreform zu einem Amtsgericht Freiburg zusammengeführt wurden.

Sein Sitz ist seit 1857 das Justizgebäude am Holzmarktplatz, dessen ältester Teil - entlang der Kaiser-Joseph-Straße - im Jahr 1848 in spätklassizistischem Stil errichtet worden war. In jener Zeit hatte Freiburg etwa 15.000 Einwohner und begann, sich vom Martinstor aus gesehen in südlicher Richtung auszudehen. Es entstand die sogenannte Stephanienvorstadt, benannt nach der ersten badischen Großherzogin. Teil der Bautätigkeit war die Errichtung eines Gerichtsgebäudes, das auf der Grundlage des Entwurfs eines Gerichtsverfassungsgesetzes von 1845 ein Bezirksstrafgericht aufnehmen sollte. Der Gesetzentwurf fiel der Revolution von 1848 zum Opfer. Bezirksstrafgerichte wurden nie errichtet. Der Neubau wurde dennoch nach vorübergehender anderweitiger Nutzung für mehr als ein Jahrhundert das zentrale Justizgebäude Freiburgs, das glücklicherweise auch den Bombenangriff im Jahre 1944 mehr oder weniger gut überstand. Neben dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft nahm es das Kreisgericht auf, das mit dem Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze im Jahre 1879 in Landgericht umbenannt wurde, womit von der Terminologie der Gerichte her der bis heute gültige Zustand erreicht war.

Spätestens um die Wende vom 19ten zum 20ten Jahrhundert wurde das Gebäude zu klein. Die Bestrebungen, einen Erweiterungsbau zu errichten, verzögerten sich aber bis in die Jahre 1915 bis 1921. In dieser Zeit wurde nach Plänen des Architekten Adolf Lorenz ein zum Holzmarktplatz hin gelegener, unmittelbar an das bestehende Gebäude anschließender Neubau in neobarockem Stil errichtet, der sich von außen wie von innen deutlich von dem spätklassizistischen Teil abhebt und mit dem gegenüberliegenden Goethe-Gymnasium des Bild des Holzmarktplatzes bestimmt.

Schließlich wurde die nach Osten angrenzende ehemalige Forstdirektion in das Amtsgericht eingegliedert, die von dem übrigen Teil durch einen Torbogen, der den Zugang zu der ehemaligen Vollzugsanstalt überspannt, getrennt ist.

In den Jahren 1947 bis 1952 war Freiburg die Hauptstadt des Landes Baden, bis dieses in dem neu gegründeten Südweststaat Baden-Württemberg aufging. Fünf Jahre lang war das Gerichtsgebäude am Holzmarktplatz die Zentrale der gesamten Landesjustizverwaltung. Es beherbergte das Justizministerium, das damals selbständige Oberlandesgericht Freiburg, das Land- und Amtsgericht, die Generalstaatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft sowie das Notariat. Geblieben sind bis heute Amtsgericht und Staatsanwaltschaft, wobei letztere vornehmlich das ehemalige Bezirksstrafgerichtsgebäude entlang der Kaiser-Joseph-Straße nutzt.

In den Jahren um 1990 wurde das Amtsgericht nach Plänen des Staatlichen Hochbauamtes Freiburg aufwendig saniert und renoviert. Die Bauverwaltung unternahm erhebliche Anstrengungen, die vorhandene Substanz zu erhalten und teilweise wieder sichtbar zu machen. Es entstand sicher eines der schönsten baden-württembergischen Gerichtsgebäude. Schmuckstücke sind die Verhandlungssäle, allen voran der ehemalige Schwurgerichtssaal (Saal IV) mit seiner repräsentativen Ausstrahlung.

 

Gedenktafel im Erdgeschoss des Amtsgerichts Holzmarkt 2

 

 

 

 

 

Fußleiste