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Studentenpraktikum

Wer sich für die praktische Studienzeit für Jurastudenten interessiert, kann nähere Informationen nebst einem Merkblatt zum Herunterladen durch das Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt - Baden-Württemberg erhalten

Hinweis: Bewerbungen (bzw. Anfragen, ob eine Praktikumsmöglichkeit besteht) sind direkt an die jeweilige Justizbehörde (Gericht, Staatsanwaltschaft) zu richten.

Gruppenausbildung für Rechtsstudentinnen und Rechtsstudenten beim Amtsgericht Freiburg

Während der studienfreien Zeit, nach dem Sommer- bzw. Wintersemester, bietet das Amtsgericht Freiburg die Möglichkeit, die praktische Studienzeit gemäß § 6 JAPrO 1993 und § 5 JAPrO 2002 zu absolvieren.

Das Zulassungsgesuch ist bis spätestens 14.07.2025 beim Amtsgericht Freiburg idealerweise unter Verwendung des Bewerbungsbogens (als pdf) per Mail an: praktikum@agfreiburg.justiz.bwl.de einzureichen.


Die aktuelle Zeit für das Gruppenpraktikum im Jahr 2025 ist:

  • 15.09.- 10.10.2025 beim Amtsgericht Freiburg

 

Eine Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift (Straße, Postleitzahl und Wohnort, Telefonnummer, E-Mail)
  • Geburtstag und Geburtsort
  • besuchte Universität und zur Zeit belegtes Semester
  • Versicherung, dass es sich um keine Mehrfachbewerbung handelt

Zur Vereinfachung haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet, welches Sie sich als PDF-Formular herunterladen können.

Bewerbungsbogen-Gruppenpraktikum (PDF, 57 KB)    
      (zum Ausfüllen bitte zuerst herunterladen und lokal speichern)

Da die praktische Studienzeit Zulassungsvoraussetzung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen ist, berücksichtigen wir bei der Auswahl zunächst Bewerber mit einer höheren Anzahl absolvierter Studiensemester. Voraussetzung ist jedoch der Eingang des Zulassungsgesuchs innerhalb der Bewerbungsfrist.

Für Studenten im 1. Semester sind die Gruppenpraktika in der Regel nicht geeignet.

Die übrigen Freiburger Justizbehörden (Landgericht, Staatsanwaltschaft und  Verwaltungsgericht) bieten ebenfalls ein Gruppenpraktikum an. Diese Behörden entscheiden selbst über die Zulassung. Nähere Informationen erhalten Sie auf deren jeweiliger Homepage.

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