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1. Hinweise für Registerauszüge

Seit der Einführung des elektronischen Handelsregisters gibt es keine 'Handelsregisterauszüge' in beglaubigter und unbeglaubigter Form mehr, sondern amtliche bzw. nicht amtliche 'Ausdrucke' in folgenden Formen:

  • Der aktuelle Ausdruck gibt ausschließlich den aktuellen Registerstand wieder, ohne gelöschte („gerötete“) oder erklärende Eintragungen.
  • Der chronologische Ausdruck gibt alle Registereintragungen (also auch gerötete) seit dem Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung in chronologischer  Reihenfolge wieder.
  • Der historische Ausdruck zeigt das eingescannte frühere Registerblatt bis zum Tag der Umstellung auf die elektronische Registerführung. Dieser Ausdruck ist nicht aktuell.

Nicht amtliche Ausdrucke - in allen Formen - können auch unmittelbar über das Internet abgerufen werden (s. unter 2. und 3.).

Bei dem Registergericht können Ausdrucke aus dem Register nur schriftlich oder per Fax beantragt werden, eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Für die Beantragung eines Ausdrucks sollte genau angegeben werden, welche Art (amtlich oder nicht amtlich und aktuell, chronologisch oder historisch) gewünscht wird.
Fehlt diese Angabe, wird ein amtlicher aktueller Ausdruck erteilt.

Hinweis: Sollten Sie einen beglaubigten Ausdruck für eine Apostille benötigen, bitten wird dies entsprechend in Ihren Antrag aufzunehmen. Informationen zu Apostillen und Legalisationen erfahren Sie      -hier-

Wird keine Auswahl getroffen, erhalten Sie einen amtlichen aktuellen Ausdruck, der den bisherigen beglaubigten Handelsregisterauszug ersetzt.

Für die Erteilung von Ausdrucken werden folgende Gebühren erhoben:

  • Für amtliche Ausdrucke € 20,00
  • Für nicht amtliche Ausdrucke € 10,00.

2. Einsichtnahme über das Internet

Die Einsicht in ein Registerblatt und in die zu diesem ab dem 01.01.2007 elektronisch eingereichten Dokumente ist seit dem 01.08.2022 kostenlos im Internet unter der Adresse www.handelsregister.de möglich.
Einfache Abdrucke der Register und einfache Ausdrucke der Dokumente sind ebenfalls kostenfrei möglich.

Die Suchfunktion ermöglicht eine bundesweite Recherche.

Bitte beachten Sie:
Amtliche Ausdrucke sind weiterhin bei dem jeweils zuständigen Registergericht zu beantragen; diese sind auch weiterhin kostenpflichtig! 


3. Alt-Dokumente vor 01.01.2007

Vor dem 01.01.2007 eingereichte Dokumente in Papierform werden nur auf Antrag in die elektronische Form konvertiert.
Der Einsichtnehmende kann für diesen Fall -wie bisher- die Zusendung einer Abschrift beantragen, er kann aber auch eine elektronische Übermittlung oder auch nur die Übertragung in ein elektronisches Dokument und anschließende Einstellung in den elektronischen Registerordner verlangen, soweit das Schriftstück weniger als zehn Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung zum Handelsregister eingereicht worden ist.
Für die Übertragung von Schriftstücken in ein elektronisches Dokument entsteht jedoch eine Gebühr von € 2,00 je angefangene Seite, mindestens jedoch € 25,00.

4. Auskunft-PC

Bei der Infothek des Registergerichts (Bismarckallee 2, 1.OG) ist ein Auskunft-PC installiert.
Hier können einfache Recherchen zu bestehenden und gelöschten Firmen durchgeführt werden, z.B. durch Eingabe eines Firmennamens oder eines Aktenzeichens.

Die Recherche liefert folgende Ergebnisse:

  • Firma
  • Anschrift der Gesellschaft
  • Registerblatt
  • Dokumente zum Verfahren

Ausdrucke können hier nicht erstellt werden!
Beachten sie bitte die Hinweise für Registerauszüge unter 1.

5. Hinweise zur elektronischen Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister:

Zur elektronischen Einreichung beachten Sie bitte diese Hinweise:    -hier-
  

Öffnungszeiten, Sachbearbeiter und Serviceeinheiten finden Sie 

                                                   -hier-

Allgemeine Information zu den neuen Handelsregisternummern:

Die bisher bei den externen Registern bereits eingetragenen Unternehmen erhalten beim Amtsgericht Freiburg eine sechsstellige Registernummer, hierfür wird vor das bisherige Registerzeichen (z.B. AG Emmendingen bisher = HRB 1400) eine Kennziffer gestellt und es werden, wenn erforderlich, die Zwischenräume mit Nullen aufgefüllt (z.B. Amtsgericht Emmendingen neu = HRB 261400) die neue Nummer wird den Unternehmen in einer schriftlichen Eintragungsnachricht mitgeteilt werden.

Hier können Sie   Liste der Ortskennzahlen der nach Freiburg konzentrierten Registergerichte nebst den zugehörigen Orten einsehen bzw. herunterladen.

Seit dem Abschluss der Vereinsregisterkonzentration gilt die obige Information entsprechend für die vom Amtsgericht Freiburg übernommenen "Altvereine".

Hinweis zum Transparenzregister:
Mit dem "Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz-GWG)" vom 23.06.2017 (BGBl. I, S. 1822ff.) wurde das Transparenzregister eingeführt.
Nach den zu §§ 24 und 25 GWG ergangenen Rechtsverordnungen entstehen für die Führung des Transparenzregisters Jahresgebühren, die von der Bundesanzeiger Verlag GmbH als Beliehene eingezogen werden.
Diese Gebührenpflicht trifft auch im Vereinsregister eingetragene Vereine.

Für weiterführende Informationen wird auf die "Rechtshinweise" (Stand 01.10.2019) des Transparenzregisters verwiesen sowie auf die kostenfreie Servicenummer aus dem Inland: 0800 1234340.
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: gebuehr(at)transparenzregister.de 

 

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