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Adoptionen

Das Amtsgericht ist in Adoptionssachen für den Ausspruch der Adoption zuständig.

Formale Voraussetzung für eine Adoption ist neben dem Adoptionsantrag unter anderem die Vorlage von Einwilligungserklärungen (Kind, Eltern, Ehegatten).

Da diese Erklärungen - ebenso wie der Adoptionsantrag selbst - der notariellen Beurkundung bedürfen, sollte frühzeitig ein Notar konsultiert werden.
 

 

Der Adoptionsantrag und etwa erforderliche Einwilligungserklärungen bedürfen der notariellen Beurkundung.

Es wird empfohlen, sich an einen Notar zu wenden.

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