Suchfunktion
Aktueller Hinweis
Sie erreichen uns persönlich nach telefonischer Vereinbarung zu den genannten Sprechzeiten.
Zu dem am 01.01.2024 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) beachten Sie bitte diesen Hinweis
Zur Einsicht und zum Abruf aller Registerinhalte der Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der zu diesen eingereichten elektronisch verfügbaren Dokumente seit dem 01.08.2022 (Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)) beachten Sie bitte diesen Hinweis im Gemeinsamen Registerportal der Länder.
Hinweis zu betrügerischen Kostenrechnungen
Seit einiger Zeit -und aktuell- werden, z.B. unter dem Briefkopf „ZS Zahldienststelle Amtsgericht Freiburg“ oder
„Anordnende Zahldienststelle Amtsgericht Freiburg“, Zahlungsaufforderungen in betrügerischer Absicht
versandt.
Bitte beachten Sie, dass der Kosteneinzug für das Registergericht Freiburg, ebenso wie für das gesamte Amtsgericht Freiburg,
ausschließlich über die Landesoberkasse
Baden-Württemberg erfolgt.
Solche Rechnungen werden
derzeit versandt.
Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte vor der Bezahlung unbedingt Kontakt mit uns auf.
Das Registergericht Freiburg, Bismarckallee 2, 79098 Freiburg
("Bankhaus Mayer" gegenüber dem Hauptbahnhof / Busbahnhof)
Telefon - Infothek: 0761 / 205-1900
Neue Telefonnummer der Infothek des Registergerichts seit / ab 10.05.2021
Per Fax:
0761 / 205-1950
Per E-Mail: Register@AGFreiburg.justiz.bwl.de
Infothek im 1. OG des Registergerichts
Die Infothek des Registergerichts übernimmt eine Lotsenfunktion und soll dem rechtssuchenden Publikum das Zurechtfinden beim
Register-
gericht vereinfachen. Zusätzlich unterstützt eine EDV-Vernetzung die Infothek bei der Auskunftserteilung. Sie können
hier Einsicht in die Registerkarten nehmen.
Bitte beachten Sie jedoch, dass Anfragen (auch per E-Mail) zu Rechtsträgern nur beantwortet werden können, wenn diese die
vollständigen Kontaktdaten (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefon/Fax/E-Mail-Adresse, etc.) und die Firma / den Namen des betroffenen
Rechtsträgers (Firma, Gesellschaft, Verein; idealerweise auch die Registernummer) enthalten. Entsprechendes gilt für neu zu gründende Rechtsträger und Anfragen allgemeiner Art: Wenden Sie sich vor einer solchen Anfrage bei uns bitte zunächst an eine Angehörige bzw. einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe oder einen Notar / eine Notarin. |
Beglaubigte und unbeglaubigte Ausdrucke aus den Registern sind grundsätzlich schriftlich, per E-Mail (Adresse siehe oben) bzw. per Fax (0761 / 205-1950) anzufordern.
Bitte beachten Sie dazu, insbesondere zur Anforderung per E-Mail, diesen Hinweis.
Zur elektronischen Einreichung von Dokumenten zum Handelsregister beachten Sie bitte diese Hinweise.
Die Zuständigkeit richtet sich nach der letzten Endziffer bzw. den beiden letzten Ziffern der Registernummer bzw. der Geschäftsnummer:
Im Zusammenhang mit den Bekanntmachungen aus den beim
Amtsgericht Freiburg geführten Registern beachten Sie bitte, dass die Kosten ausschließlich durch die Landesoberkasse Baden-Württemberg
in Rechnung gestellt werden. Bitte verwechseln Sie Angebote Dritter in Rechnungsform nicht mit der Abrechnung dieser Gerichtskosten. Ergänzend verweisen wir auf diesen Warnhinweis der Landesjustiverwaltungen und des Bundesministeriums der Justiz. |