Suchfunktion

Besuch von Schulklassen in Gerichtsverhandlungen

Grundsätzlich ist der Besuch von Schulklassen in Gerichtsverhandlungen möglich. Tatsächlich eignen sich dafür überwiegend öffentliche Hauptverhandlungen in Strafsachen, da Zivilverhandlungen in der Regel im Dienstzimmer des jeweiligen Richters abgehalten werden.

Beim Amtsgericht Freiburg im Breisgau stehen unterschiedlich große Verhandlungssäle mit 10 bis 65 Besucherplätzen zur Verfügung, sodass nur die größeren Säle für Besuche von Schulklassen geeignet sind.

Anfragen für den Besuch Ihrer Schulklasse beim Amtsgericht Freiburg können Sie unter Verwendung des Formulars „Schulklassenbesuch beim Amtsgericht Freiburg“ per E-Mail senden an

Frau Justizamtfrau Sarah Bing
sarah.bing@agfreiburg.justiz.bwl.de 

Download: Formular Schulklassenbesuch beim Amtsgericht Freiburg


Allgemeine Verhaltensregeln:

Am jeweiligen Hauptverhandlungstag sollte die Gruppe ca. 15 Minuten vor Verhandlungsbeginn im Gericht anwesend sein, damit ein pünktlicher und reibungsloser Verfahrensablauf gewährleistet ist.

Im Übrigen ist es bei Besuchen durch Schulklassen wünschenswert, dass die Schülerinnen und Schüler mit wichtigen Verhaltensregeln vorab vertraut gemacht werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Im Flur vor dem Sitzungssaal herrscht Ruhe.
  • Im Gebäude herrscht Rauchverbot.
  • Handys sind vor dem Betreten des Sitzungssaales auszuschalten.
  • Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden (Messer usw.).
  • Im Sitzungssaal darf weder gegessen noch getrunken werden und es darf kein Kaugummi gekaut werden.
  • Im Sitzungssaal sind sämtliche Kopfbedeckungen abzunehmen, es sei denn die Kopfbedeckung wird aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen getragen.
  • Wenn das Gericht eintritt müssen sämtliche Personen im Sitzungssaal aufstehen.
    Dies gilt auch bei der Urteilsverkündung.
Informationsschrift - Broschüre (PDF)
Broschüre - Ein Schulbesuch bei Gericht (PDF)

Fußleiste